DAS DEUTSCHE REINHEITSGEBOT
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Die Qualität der deutschen Biere schreibt man gemeinhin dem Reinheitsgebot zu, das auch als „Bierreinheitsgesetz“ bekannt ist und seit mehr als 500 Jahren hohe Standards für das Brauen setzt.

1516 verfügte Herzog Wilhelm IV. von Bayern, dass Bier nur aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden dürfe. Das Reinheitsgebot von 1516 ist in Deutschland noch heute in Kraft und damit weltweit das älteste Gesetz, das bis in die heutigen Tage überdauern konnte. Nach der Anpassung des Reinheitsgebots an die aktuellen Brauereibedingungen darf Bier aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut werden.